Steuerreform. TVA. Transparenz.

Steuerreform. TVA. Transparenz.

Ohne viel Aufheben und ohne Polemik wurde diese Woche die EU-Richtlinie über den Online-Handel angenommen. Ab 2015 wird demnach die Mehrwertsteuer im elektronischen Handel nicht mehr im Ursprungsland, sondern im Zielland entrichtet.

Die finanziellen Implikationen sind erheblich: Bis zu einer Milliarde kann der jährliche Ausfall betragen. Mit der Entscheidung im Parlament wurde nunmehr der sich daraus ergebende Steuerausfall quasi Realität.

Seit 2003 sind rund 4,3 Mio. Euro an TVA-Einnahmen über den Weg des elektronischen Handels erhoben wurden. Für 2014 werden die Einnahmen bei über einer Milliarde liegen. Dies entspricht praktisch 2/3 an staatlichen Investitionsausgaben oder gar dem Kostenpunkt aller Familienzulagen. Diese paar Zahlen verdeutlichen ohne Zweifel, die substanzielle Auswirkung auf den Staatshaushalt. Die Politik ist zum Handeln gefordert. Und der geschätzte Steuerausfall der TVA im elektronischen Handel kann für die nächsten Jahre nicht ohne Steuererhöhungen ausgeglichen werden.

Mëttelschicht  däerf  net zur Mëllechkou ginn

Vor den Wahlen hat die CSV als einzige Partei sich für Steuererhöhungen, besonders im Bereich der TVA, ausgesprochen. Wir stehen auch heute noch zu dieser Aussage. Doch nicht alle nunmehr von der blau-rot-grünen Regierung beabsichtigten Anpassungen und angedachte TVA-Erhöhungen finden unsere Zustimmung. Die von der Regierung geplante Änderung – den Ausfall durch eine massive Anhebung der TVA auf Mietwohnungen zu kompensieren, findet keinesfalls unsere Zustimmung, da kontraproduktiv und fehlgeplant! Wird dieser Schritt doch dazu führen, dass das Angebot an Mietwohnungen in Zukunft noch geringer sein wird. Zudem werden die Mieten steigen. Familien mit niedrigen bis mittleren Einkommen sowie Alleinerzieher werden zusätzliche Probleme bei der Wohnungssuche vorfinden.

Wir stellen gleichermaßen fest, dass es parallel zur geplanten Mehrwertsteuer keinerlei Abfederung über den Weg einer doch notwendigen Neustrukturierung der Steuertabelle kommt! Bleibt dies so, wird die Mittelschicht im Endeffekt zur Milchkuh der Regierung. Für uns kann die TVA-Anpassung nicht isoliert von anderen steuerlichen Maßnahmen durchgezogen werden. Sie muss eingebettet sein in einer Anpassung der Steuertabelle mit dem Ziel, den Mittelstandsbuckel abzuflachen. Wir fordern daher den Finanzminister auf, endlich die großen Linien seiner Steuerreform vorzulegen.

Dabei hat er viele offene Fragen zu beantworten: Wird der Spitzensteuersatz erhöht oder nicht? Wie gedenkt er den Mittelstandsbuckel abzuflachen? Was geschieht in Sachen TVA?

Wir wollen mehr Transparenz. Herr Minister Sie sind am Zug!

Gilles Roth

CSV-Abgeordneter

Harmonisch, vorausschauend, bestimmt

Gilles Roth hat das Amt des Fraktionspräsidenten von Marc Spautz übernommen.

Mit welchen Erwartungen geht er an die neuen Aufgaben heran?

Wo liegen die politischen Schwerpunkte? Welche politischen Ziele gilt es zu erreichen?

Im Profil-Kurzinterview präsentieren wir einen Einblick in das politische Schaffen, die Philosophie sowie die Denkund Handlungsweisen des neuen Fraktionschefs.

Hei de Link zur Profil-Säit: Profil vum 11. Mee 2013

Profil 11. Mee 2013

Gegen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug

Gilles Roth: „Mit dem neuen Gesetz bekommen wir mehr Transparenz, einen verbesserten Informationsaustausch und eine engere Zusammenarbeit. Das sind grundlegende Instrumente zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung.“

In der Abgeordnetenkammer wurde Ende Februar das so genannte Gesetz über „die Coopération administrative“ im Steuerbereich verabschiedet. Berichterstatter Gilles Roth sprach von einem Gesetz mit weitreichenden Konsequenzen, „wo wir uns ohne Zweifel in einem für den Luxemburger Finanzplatz sensiblen Bereich bewegen“. Es geht dabei um die gegenseitige Amtshilfe zwischen den europäischen Mitgliederstaaten beim Feststellen einer Steuerschuld. Eine dementsprechende europaweite Zusammenarbeit im Steuerbereich funktioniert bereits seit 35 Jahren. Nunmehr wird die grenzüberschreitende direkte Zusammenarbeit zwischen den Steuerverwaltungen verbessert. Das eigentliche Ziel ist de Bekämpfung der Steuerhinterziehung und des Steuerbetrugs.

Mehrere Aspekte

Das Gesetz beschreibt praxisrelevante Maßnahmen, mit denen die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden in Steuersachen wirksam verbessert wird. Eingeführt werden einheitliche Verfahren, so dass der Austausch von Daten zwischen den nationalen Behörden schneller und effizienter geschehen kann.  Des Weiteren können Steuerbeamte befugt werden, an behördlichen Ermittlungen in einem anderen Mitgliedstaat teilzunehmen. Das Gesetz hat zudem einen weiten Anwendungsbereich, der alle Arten von Steuern erfasst, ausgenommen jene, für die besondere EU-Rechtsvorschriften gelten, so u.a. die Mehrwertsteuer und die Verbrauchsteuern.

Eines der bedeutungsvollsten Aspekte ist ohne jeden Zweifel die Aufhebung des Bankgeheimnisses, wobei das folgende Prinzip spielt: Ein Mitgliedstaat kann es nicht ablehnen, einem anderen Mitgliedstaat Informationen zu übermitteln, nur weil ein Finanzinstitut über diese verfügt. „Das Bankgeheimnis kann nicht mehr als Ursache gegen die Informationspflicht angeführt werden“, so Gilles Roth, der jedoch betonte, dass die ausländische Behörde klare Gründe für ihr Ersuchen vorlegen muss.

„Eigentlich setzt der Text in einer ersten Phase die derzeit bereits gängige Praxis des Austauschs von Informationen auf Ersuchen zwischen den Steuerbehörden der EU-Länder um. Ein Methode, die Luxemburg seit 2009 befolgt, um nicht wieder auf der grauen Liste der OECD zu landen. Hat eine ausländische Steuerbehörde eindeutig berechtigte Zweifel, betreffend die Besteuerung der Vermögen der jeweiligen Staatsbürger, dann erhält diese von den Luxemburger Dienststellen die erwünschten Informationen“, so der CSV-Abgeordnete Gilles Roth, der die entsprechende Direktive als wesentliche Stärkung des EU-Binnenmarktes umschrieb; dies verbunden mit einem Mehr an Steuergerechtigkeit, denn, wer Steuern zahlen muss, kann und darf sich dem nicht entziehen.

Finanzplatz Luxemburg: Kompetent und vertraulich.

In Zeiten von Krise und Staatsverschuldung, müssen sozusagen in allen Ecken die Steuerschulden festgestellt werden können, die dem jeweiligen Staat zustehen. Gelder, die auf einem ausländischen Konto ihre Ruhe suchen, dürfen dabei keine Ausnahme machen. Der politische Ursprung der Direktive geht bekanntlich zurück auf den Londoner G20-Gipfel und dem damaligen Willen, den Steuerparadiesen den Krieg zu erklären. Weil bereits damals niemand den guten Ruf des soliden und seriösen Finanz- und Bankenplatzes Luxemburg aufs Spiel setzen wollte, haben die politisch Verantwortlichen reagiert. So wurden in einem Rekordtempo in nicht weniger als 20 Doppelbesteuerungsabkommen ein Passus eingeschrieben, dass im Falle eines Verdachtes auf Steuerhinterziehung das Land, wo der Steuerzahler sein Geld hinterlegt hat, dazu angehalten ist, alle möglichen Informationen über den betroffenen Bankenkunden mitzuteilen.

„Das neue Gesetz, auch wenn der Impakt nicht kleingeredet werden soll“, so der CSV-Finanzexperte und Jurist, „steht in der gleichen Logik und bedeutet keinesfalls das Ende unseres Finanzplatzes, und auch nicht das Ende der privaten Bankengeschäfte in Luxemburg“. Für Gilles Roth steht fest, dass der Finanzplatz die Zeichen der Zeit erkannt hat. Das Bankgeheimnis spielt auch weiterhin eine wichtige Rolle auf der Ebene zum Schutz der Privatsphäre. Und die Aktivitäten des Finanzplatzes reduzieren sich auch nicht ausschließlich rundum das Bankgeheimnis. Der Finanzplatz von heute sucht gute Kunden, die ihr Vermögen mit der gewünschten Kompetenz und Vertraulichkeit verwaltet haben wollen, und dies mit der notwendigen Transparenz gegenüber den Steuerautoritäten aus den Heimatländern.

 

Gegen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug

Gilles Roth: „Mit dem neuen Gesetz bekommen wir mehr Transparenz, einen verbesserten Informationsaustausch und eine engere Zusammenarbeit. Das sind grundlegende Instrumente zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung.“

In der Abgeordnetenkammer wurde Ende Februar das so genannte Gesetz über „die Coopération administrative“ im Steuerbereich verabschiedet. Berichterstatter Gilles Roth sprach von einem Gesetz mit weitreichenden Konsequenzen, „wo wir uns ohne Zweifel in einem für den Luxemburger Finanzplatz sensiblen Bereich bewegen“. Es geht dabei um die gegenseitige Amtshilfe zwischen den europäischen Mitgliederstaaten beim Feststellen einer Steuerschuld. Eine dementsprechende europaweite Zusammenarbeit im Steuerbereich funktioniert bereits seit 35 Jahren. Nunmehr wird die grenzüberschreitende direkte Zusammenarbeit zwischen den Steuerverwaltungen verbessert. Das eigentliche Ziel ist de Bekämpfung der Steuerhinterziehung und des Steuerbetrugs.

Mehrere Aspekte

Das Gesetz beschreibt praxisrelevante Maßnahmen, mit denen die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden in Steuersachen wirksam verbessert wird. Eingeführt werden einheitliche Verfahren, so dass der Austausch von Daten zwischen den nationalen Behörden schneller und effizienter geschehen kann.  Des Weiteren können Steuerbeamte befugt werden, an behördlichen Ermittlungen in einem anderen Mitgliedstaat teilzunehmen. Das Gesetz hat zudem einen weiten Anwendungsbereich, der alle Arten von Steuern erfasst, ausgenommen jene, für die besondere EU-Rechtsvorschriften gelten, so u.a. die Mehrwertsteuer und die Verbrauchsteuern.

Eines der bedeutungsvollsten Aspekte ist ohne jeden Zweifel die Aufhebung des Bankgeheimnisses, wobei das folgende Prinzip spielt: Ein Mitgliedstaat kann es nicht ablehnen, einem anderen Mitgliedstaat Informationen zu übermitteln, nur weil ein Finanzinstitut über diese verfügt. „Das Bankgeheimnis kann nicht mehr als Ursache gegen die Informationspflicht angeführt werden“, so Gilles Roth, der jedoch betonte, dass die ausländische Behörde klare Gründe für ihr Ersuchen vorlegen muss.

„Eigentlich setzt der Text in einer ersten Phase die derzeit bereits gängige Praxis des Austauschs von Informationen auf Ersuchen zwischen den Steuerbehörden der EU-Länder um. Ein Methode, die Luxemburg seit 2009 befolgt, um nicht wieder auf der grauen Liste der OECD zu landen. Hat eine ausländische Steuerbehörde eindeutig berechtigte Zweifel, betreffend die Besteuerung der Vermögen der jeweiligen Staatsbürger, dann erhält diese von den Luxemburger Dienststellen die erwünschten Informationen“, so der CSV-Abgeordnete Gilles Roth, der die entsprechende Direktive als wesentliche Stärkung des EU-Binnenmarktes umschrieb; dies verbunden mit einem Mehr an Steuergerechtigkeit, denn, wer Steuern zahlen muss, kann und darf sich dem nicht entziehen.

Finanzplatz Luxemburg: Kompetent und vertraulich.

In Zeiten von Krise und Staatsverschuldung, müssen sozusagen in allen Ecken die Steuerschulden festgestellt werden können, die dem jeweiligen Staat zustehen. Gelder, die auf einem ausländischen Konto ihre Ruhe suchen, dürfen dabei keine Ausnahme machen. Der politische Ursprung der Direktive geht bekanntlich zurück auf den Londoner G20-Gipfel und dem damaligen Willen, den Steuerparadiesen den Krieg zu erklären. Weil bereits damals niemand den guten Ruf des soliden und seriösen Finanz- und Bankenplatzes Luxemburg aufs Spiel setzen wollte, haben die politisch Verantwortlichen reagiert. So wurden in einem Rekordtempo in nicht weniger als 20 Doppelbesteuerungsabkommen ein Passus eingeschrieben, dass im Falle eines Verdachtes auf Steuerhinterziehung das Land, wo der Steuerzahler sein Geld hinterlegt hat, dazu angehalten ist, alle möglichen Informationen über den betroffenen Bankenkunden mitzuteilen.

„Das neue Gesetz, auch wenn der Impakt nicht kleingeredet werden soll“, so der CSV-Finanzexperte und Jurist, „steht in der gleichen Logik und bedeutet keinesfalls das Ende unseres Finanzplatzes, und auch nicht das Ende der privaten Bankengeschäfte in Luxemburg“. Für Gilles Roth steht fest, dass der Finanzplatz die Zeichen der Zeit erkannt hat. Das Bankgeheimnis spielt auch weiterhin eine wichtige Rolle auf der Ebene zum Schutz der Privatsphäre. Und die Aktivitäten des Finanzplatzes reduzieren sich auch nicht ausschließlich rundum das Bankgeheimnis. Der Finanzplatz von heute sucht gute Kunden, die ihr Vermögen mit der gewünschten Kompetenz und Vertraulichkeit verwaltet haben wollen, und dies mit der notwendigen Transparenz gegenüber den Steuerautoritäten aus den Heimatländern.